AGB's

§ 0 Präambel

[1] Diese AGB liegen allen Geschäftstätigkeiten von HANDWERKS SEO zugrunde. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als „Kunde“ bezeichnet. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

[2] Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die HANDWERKS SEO mit ihren Kunden abschließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer (§ 14 BGB), einen Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Freiberufler handelt.

[3] HANDWERKS SEO schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit HANDWERKS SEO in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zu handeln, unabhängig davon, ob als Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Freiberufler.

§ 1 Definitionen

[1] „SEO“ (englisch: „Search Engine Optimization“) bezeichnet Dienstleistungen von HANDWERKS SEO mit dem Ziel, die Auffindbarkeit von Unternehmen in Online-Suchmaschinen, insbesondere Google, zu verbessern. Wie SEO funktioniert, welche Einflussmöglichkeiten bestehen und welche Tätigkeiten HANDWERKS SEO jeweils ausführt, wird im Whitepaper auf der Website von HANDWERKS SEO beschrieben.

[2] „Laufzeitvertrag“ bezeichnet einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit einer gegebenenfalls vereinbarten Mindestlaufzeit, bei dem HANDWERKS SEO dem Kunden kontinuierlich Leistungen erbringt. Ein „Einmalvertrag“ bezeichnet hingegen einen Vertrag, bei dem HANDWERKS SEO entweder einmalig oder für einen festgelegten Zeitraum Leistungen erbringt. Zwischen den Parteien können mehrere unterschiedliche Verträge oder Mischformen bestehen.

§ 2 Leistungsgegenstand

[1] Die von HANDWERKS SEO zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den zwischen HANDWERKS SEO und dem Kunden abgestimmten und vom Kunden unterzeichneten Auftragsformularen sowie gegebenenfalls vorhandenen Aufnahmeprotokollen.

[2] Wünscht der Kunde Leistungen, die über den in Abs. (1) vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen („Zusatzleistungen“), und wurde zur Vergütung dieser Zusatzleistungen nichts anderes vereinbart, so werden diese Zusatzleistungen nach den üblichen Stundensätzen abgerechnet (vgl. § 7 Abs. 2).

§ 3 Vertragsschluss

Verträge zwischen den Parteien kommen dadurch zustande, dass der Kunde HANDWERKS SEO schriftlich mit der Erbringung von Leistungen beauftragt und HANDWERKS SEO diesem Auftrag innerhalb von 10 (zehn) Tagen nicht widerspricht.


§ 4 Konkretisierung, Abstimmungsschleifen, Änderungswünsche

[1] Leistungen, die vom Kunden freigegeben oder abgenommen werden müssen, wie z. B. die Erstellung einer Website, erfordern häufig eine Präzisierung der Kundenwünsche. Dies kann durch die Bereitstellung von Inhalten (in der Regel Texte und/oder Bilder) oder die Festlegung von Farbschemata erfolgen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind bei Festpreisleistungen zwei Abstimmungs- bzw. Anpassungsschleifen im Festpreis enthalten. Weitere Anpassungen werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

[2] Wünscht der Kunde Änderungen an bereits vereinbarten Leistungen („Änderungswünsche“), prüft HANDWERKS SEO gegen Vergütung nach den vereinbarten Stundensätzen den entstehenden Aufwand und die Machbarkeit der gewünschten Änderungen. HANDWERKS SEO informiert den Kunden schnellstmöglich über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen. HANDWERKS SEO prüft zudem, ob und inwieweit die Änderungen Auswirkungen auf bereits erbrachte Leistungen und deren Nutzbarkeit haben.

[3] Der Kunde kann zur Klärung der Auswirkungen eines Änderungswunsches die Unterbrechung der Leistungserbringung verlangen, sofern er HANDWERKS SEO zusichert, die Ausfallzeiten sowie die eventuell entstehenden Mehrkosten durch die Wiederaufnahme der Arbeit zu vergüten. Vereinbarte Fristen und Zeitpläne verlängern sich entsprechend um die Dauer der Unterbrechung und die Zeit der Wiederaufnahme.

[4] Änderungswünsche müssen vom Kunden in Textform eingereicht werden und bedürfen der Zustimmung von HANDWERKS SEO, um wirksam zu sein. Wird keine Einigung erzielt, wird der Auftrag auf Basis der ursprünglichen Vereinbarung weitergeführt.

§ 5 Abnahme von Leistungen, Mängelrügen

[1] Die Leistungen von HANDWERKS SEO unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Einzelne (Teil-)Leistungen können dem Werkvertragsrecht unterliegen und sind somit abnahmebedürftig. Für abnahmebedürftige (Teil-)Leistungen gelten die folgenden Regelungen:

[2] HANDWERKS SEO kann nach Abschluss einer Teilleistung vom Kunden eine Abnahme verlangen und nach Fertigstellung aller Anpassungen eine Gesamtabnahme fordern.

[3] Die Abnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Diese ist erfolgreich, wenn die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

[4] Nach erfolgreicher Funktionsprüfung ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme unverzüglich zu erklären. HANDWERKS SEO kann dem Kunden eine Frist von einer Woche setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Ablehnung mit Begründung, gilt die Leistung als abgenommen.

[5] Stellt der Kunde bei der Funktionsprüfung Mängel fest, ist HANDWERKS SEO berechtigt und verpflichtet, diese zu beheben. Der hierfür erforderliche Aufwand wird nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Dies gilt auch für die Beseitigung von Mängeln, die nach der Abnahme festgestellt werden.

[6] Bei erheblichen Mängeln hat HANDWERKS SEO das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Der dafür entstehende Aufwand wird separat vergütet. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

[7] Besteht Uneinigkeit darüber, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, ist vor einer gerichtlichen Klärung ein öffentlich bestellter Sachverständiger einer Industrie- und Handelskammer hinzuzuziehen. Der Kunde trägt die Kosten des Sachverständigen vor. Stellt der Sachverständige das Vorliegen eines erheblichen Mangels fest, erstattet HANDWERKS SEO die Kosten.

[8] Die abzunehmende (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung durch HANDWERKS SEO zur Abnahme äußert.

[9] Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen zur Mängelbeseitigung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

[10] Führen Mängel nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung von Teilen der Vergütung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

[1] Der Kunde ist verpflichtet, HANDWERKS SEO alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, wie Texte, Bilder und Zugangsdaten, unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die für die Nutzung externer Dienste erforderlichen Login-Daten (z. B. FTP-Zugang, Hosting, CMS, Google-Dienste, Social-Media-Accounts). Die Inhalte sind in marktüblichen Formaten digital bereitzustellen.

[2] Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und gerät dadurch in Verzug, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Die Zahlungsfälligkeiten bleiben davon unberührt. HANDWERKS SEO kann den durch den Verzug entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.

[3] Der Kunde ist verpflichtet, HANDWERKS SEO umgehend zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass erbrachte oder geplante Leistungen gegen geltendes Recht verstoßen könnten.

§ 7 Vergütung, Zahlungsziel, Fälligkeit

[1] HANDWERKS SEO stellt je nach Vertragsart einmalige oder monatliche Rechnungen aus. Zahlungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einer vom Kunden gewünschten Stundung werden die gestundeten Beträge am Ende der Vertragslaufzeit fällig.

[2] Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von HANDWERKS SEO nach angefangenen Viertelstunden zu einem Stundensatz von 125,00 EUR netto abgerechnet.

[3] Bei Verträgen mit Vorauszahlungspflicht erbringt HANDWERKS SEO die Leistungen erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte fällige Summe des Abrechnungszeitraums sofort fällig.

[4] Leistungen, die die Mitwirkung des Kunden erfordern, werden in voller Höhe fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung schuldhaft 30 Tage lang unterlässt.

[5] Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Für jede Mahnung und jede vom Kunden verschuldete Rückbuchung einer Lastschrift wird eine Pauschale von 20,00 EUR berechnet. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

[6] HANDWERKS SEO ist berechtigt, für Drittleistungen wie Bildlizenzen oder Hosting-Gebühren eine separate Rechnung zu stellen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberhinweis

[1] HANDWERKS SEO räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nutzungsrechte an den erbrachten und vom Kunden abgenommenen oder produktiv genutzten Leistungen ein. Nicht genutzte oder nicht abgenommene Leistungen sowie Zwischenstände verbleiben im Eigentum von HANDWERKS SEO.

[2] Bei einmaligen Verträgen wird dem Kunden ein dauerhaftes Nutzungsrecht eingeräumt. Bei Laufzeitverträgen gilt das Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

[3] Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bei Ratenzahlung erfolgt die Übertragung erst mit Zahlung der letzten Rate.

[4] HANDWERKS SEO behält sich bei der Einräumung von Nutzungsrechten ein einfaches Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung und Nutzung für eigene Werbezwecke vor.

[5] Eine Weitergabe der Leistungen an Dritte sowie die Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden sind ohne ausdrückliche Zustimmung von HANDWERKS SEO nicht gestattet.

§ 9 Subunternehmer

[1] HANDWERKS SEO ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

[2] Auf Wunsch stellt HANDWERKS SEO dem Kunden eine Liste der eingesetzten Subunternehmer zur Verfügung.

§ 10 Gewährleistung

Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt, sofern kein Dienstvertragsrecht Anwendung findet, zwölf Monate ab Übergabe oder Bereitstellung der Leistung.

§ 11 Haftung

[1] HANDWERKS SEO haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

[2] Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

[3] Die Haftungshöhe ist auf die Gesamtnettosumme des betroffenen Auftrags begrenzt.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Laufzeitverträgen

[1] Laufzeitverträge haben eine Mindestlaufzeit, die im jeweiligen Auftragsformular angegeben ist. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

[2] HANDWERKS SEO kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Zahlungen in Verzug gerät.

§ 13 Vertraulichkeit

[1] Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

[2] Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

§ 14 Datenschutz

[1] HANDWERKS SEO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.

[2] HANDWERKS SEO ist berechtigt, zur Bonitätsprüfung des Kunden Wirtschaftsauskunfteien einzuschalten.

§ 15 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte

Der Kunde ist für die Rechtskonformität der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. HANDWERKS SEO haftet nicht für Rechtsverstöße in den vom Kunden gelieferten Inhalten.

§ 16 Freistellung

Der Kunde stellt HANDWERKS SEO von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen in den vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.

§ 17 Referenznennung

HANDWERKS SEO ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeine Angaben zur erbrachten Leistung in Werbematerialien zu verwenden.

§ 18 Schlussbestimmungen

[1] Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

[2] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von HANDWERKS SEO.

[3] Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.